Das Verwaltungsrecht regelt, wie der Name bereits sagt, das Recht der Verwaltung, also der Exekutive, und damit insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Vereinfacht gesagt ist letztlich jedes Auftreten des Staates gegenüber dem Bürger in hoheitlicher Funktion, mag es diesen begünstigen (z.B. Erteilung einer Baugenehmigung, einer Fahrerlaubnis), mag es diesen belasten (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, Versagung einer Gaststättenerlaubnis), dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Aber auch die Beziehungen z.B. der kommunalen Gebietskörperschaften (wie Städte und Landkreise) untereinander sind Bestandteil des Verwaltungsrechts.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und mittelständische Unternehmen, aber auch Gebietskörperschaften insbesondere in nachfolgenden Gebieten des Verwaltungsrechts:
- Öffentliches Baurecht
- Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
- Umweltrecht, also insbes. Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht und Bodenschutzrecht
- Recht der Verkehrsinfrastruktur, insbes. das öffentliche Straßen- und Wegerecht
- Polizei- und Sicherheitsrecht
- Versammlungsrecht
- Ausländerrecht
- Kommunalrecht
- Gewerberecht, insbesondere Handwerksrecht und Gaststättenrecht
- Telekommunikationsrecht
- Beamtenrecht
- Wehr- und Zivildienstrecht
- Schul- und Hochschulrecht.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten, insbesondere dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Andreas Zeilinger