Unsere Kanzlei betreut Sie zu allen Rechtsfragen, die Bausachen betreffen. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich zum privaten Baurecht, also zum Werkvertragsrecht und VOB-Vertragsrecht.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander. Wir beraten und betreuen daher Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Generalübernehmer und auch Architekten und Ingenieure.
Zu unserer Tätigkeit gehört die baubegleitende Beratung vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerkes bei typischen Problemen wie z.B. Bauzeitverzögerung, Baubehinderung oder einer anderen Leistungsstörung sowie bei Baumängeln, Abrechnungsproblemen und Zahlungsverweigerung.
Sie sind Werk- oder Bauunternehmer und Ihre Abschlagsrechnungen werden nicht beglichen, Ihre Schlussrechnung wird beanstandet, Ihr Nachunternehmer befindet sich mit den Werkleistungen in Verzug oder vermeintlich unvorhersehbare Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, dann beraten wir Sie gerne ausführlich und kompetent.
Dies gilt auch, wenn Sie als privater Bauherr mit Ihrem Bauvorhaben und den Handwerkern nicht mehr zu Recht kommen, Sie mit einem Bauverzug, unerwarteten Nachträgen, überhöhten Rechnungen oder Baumängeln konfrontiert werden.
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Alexander Rosenschon
Ich bin gerne für Sie da! Tel 0941 280793-0 KONTAKT