Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, das Gesellschaftsrecht enthält die gesetzlichen Regelungen zu privatrechtlichen Personenvereinigungen in den unterschiedlichen Gesellschaftsformen. In diesen Rechtsgebieten beraten wir unsere Mandanten, also Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten und Haftungsrisiken vollumfänglich.
Auch begleiten wir Unternehmensgründungen rechtsberatend. Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich u.a. die Frage, in welcher Rechtsform diese erfolgen soll. Dabei sind die Vor- und Nacheile der einzelnen Rechtsformen gegeneinander abzuwägen. Des Weiteren geht es um Fragen der Haftung, der Gewinnverteilung, der Vertretung, usw. Bei der Existenzgründung stehen wir unseren Mandanten im Hinblick auf die Unternehmensform beratend zur Seite.
Ferner gestalten wir für Unternehmen Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen und beraten in allen Bereichen des Unternehmensrechts (GmbH-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht, KG-/OHG-Recht, AG, Verein, Verband).
Im Handelsvertreterrecht vertreten wir Handelsvertreter, Vertragshändler und Handelsmakler.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei:
- Entwurf und Abschluss von Vermittlerverträgen und Handelsvertreterverträgen
- Geltendmachung/Abwehr von Provisionsansprüchen
- Geltendmachung/Abwehr von Buchauszugsansprüchen
- Geltendmachung/Abwehr des Handelsvertreterausgleichsanspruchs
- Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots
Gerade im Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht können unsere Mandanten im steuerlichen Bereich von unserer Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern profitieren.
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Veit J. Rößger