ENERGIERECHT
Wir beraten und vertreten Sie in zahlreichen Fragen zum Energierecht,
insbesondere zu:
- Energielieferverträgen, insbes. Strom- und Gaslieferverträgen,
- Netzanschlussverträgen,
- Einspeise- und Netznutzungsverträgen,
- technischen Bedingungen,
- allgemeinen Versorgungsbedingungen (z.B. der StromGVV, GasGVV),
- Versorgungsleitungen,
- Verkehrsanlagen,
- erneuerbare Energien,
sowie allgemeinen energierechtlichen Themen.
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Andreas Zeilinger, Rechtsanwalt Alexander Rosenschon, Rechtsanwalt Andreas Fiebig oder Rechtsanwalt Veit J. Rößger