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STRAFRECHT

„Dem Interesse der staatlichen Gemeinschaft an der Erhaltung ihrer Grundwerte und an der Bewahrung des Rechtsfriedens innerhalb der Gesellschaft kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass die Rechtsordnung bestimmte sozialschädliche Verhaltensweisen bei Strafe verbietet.“ (Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 29. Auflage 1999, § 1 Rn. 4).

Diese Erkenntnis aus der juristischen Fachliteratur dürfte jedem einleuchten. Häufig schießt der Staat bei der Verfolgung von Straftaten jedoch über das Ziel hinaus. So werden beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen oder Blutentnahmen unter Umgehung des von Gesetzes wegen hierfür primär zuständigen Richters direkt durch die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei oder Staatsanwaltschaft angeordnet – ein Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. der körperlichen Unversehrtheit, die bedenklich stimmen. Der rechtsstaatlich äußerst bedenkliche Ankauf von CD’s vermeintlicher deutscher Steuersünder, deren Daten auf illegalem Weg erlangt wurden, durch deutsche Behörden ist nur ein weiteres Beleg dafür, dass sich der Rechtsstaat immer mehr auf dem Rückzug befindet.

Desto früher Sie sich anwaltlichen Beistandes bedienen, um so besser ist es daher. Dies gilt umso mehr, als Sie sich in jedem Stadium des Verfahrens eines von ihm gewählten Verteidigers bedienen darf. Nur durch kompetenten anwaltlichen Beistand ist die Waffengleichheit gewährleistet, die für ein faires rechtsstaatliches Verfahren unabdingbar ist.

Auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts übernehmen wir die Verteidigung und Vertretung in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (z.B. Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft) sowie die Verteidigung in Strafbefehlsverfahren. Oberstes Ziel unseres Handels ist es dabei, die für den Mandanten günstigste und am wenigsten belastende Lösung zu erreichen, insbesondere nach Möglichkeit eine für den Betroffenen oft als erniedrigend empfundene öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

 

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Andreas Zeilinger


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