Auch im kollektiven Arbeitsrecht, also bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Mitarbeitervertretung/Personalrat, sind wir für Arbeitgeber und Betriebsräte tätig.
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate kommt es häufig auf rasches anwaltliches Handeln an. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen droht häufig der Ablauf von Fristen und damit schlimmstenfalls der Wegfall von Ansprüchen. Der Rechtsanwalt muss deshalb zügig komplexe Sachverhalte erfassen und dabei die wirtschaftliche Interessenslage der Beteiligten erkennen können, um in Absprache mit dem Mandanten die richtige taktische Vorgehensweise festzulegen. Vor diesem Hintergrund ist es bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten empfehlenswert, möglichst zeitnah nach Erkennen der Problematik einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
In dem Bereich des Arbeitsrechts werden wir sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerseite tätig. Hierdurch können wir Ihre Interessen effektiv und kompetent vertreten, da uns die Belange beider Seiten vertraut sind.
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Veit J. Rößger