MIETRECHT
Im Bereich Mietrecht können wir Ihnen helfen im Zusammenhang mit:
- Kündigungen im Mietrecht, deren Durchsetzung oder Abwehr, (z. B. wegen Mietrückständen oder wegen Eigenbedarf)
- Schadensersatzforderungen,
- Instandhaltung und Instandsetzung,
- Mieterhöhungen,
- Mietminderungen,
- Mietkautionen/Mietsicherheiten,
- Schönheitsreparaturen,
- Nebenkostenabrechnungen,
- Modernisierungsmaßnahmen,
- Vertragsgestaltung zur Begründung von Wohnungseigentum (vertragliche Einräumung von Sondereigentum, Teilung durch den Eigentümer),
- Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung,
- Erstellung von WEG-Verwalterverträgen,
- Anfechtung von Beschlüssen und Verteidigung bei Beschlussanfechtungsverfahren (u.a. Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, bauliche Maßnahmen),
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen und für den WEG-Verwalter, insbesondere im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht bzw. Gewerberaummietrecht.
Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Alexander Rosenschon