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VERKEHRSRECHT

Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst das Verkehrszivilrecht (insbesondere Verkehrsunfälle, KFZ-Kaufverträge), das Verkehrsstrafrecht, verkehrsrechtliche Bußgeldsachen, das Verkehrsversicherungsrecht (insbesondere Kasko- und Haftpflichtversicherung) sowie das verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisrecht.
 
1. Verkehrszivilrecht
 
Im Verkehrszivilrecht nehmen wir Ihre Interessen umfassend wahr, wenn Sie (verschuldet oder unverschuldet) in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Wir kümmern uns um die Geltendmachung sowohl des Sachschadens, dieser umfasst insbesondere:
  • Reparaturkosten,
  • Abrechnung im Fall eines Totalschadens,
  • Wertminderung,
  • Mietwagenkosten,
  • Nutzungsausfallentschädigung,

als auch evtl. erlittener Personenschäden, insbesondere:
  • Schmerzensgeld.
  • Erwerbsschaden, insbesondere Verdienstausfall.
  • Heilbehandlungskosten.
  • Haushaltsführungsschaden.
  • Kapitalabfindung.
In den Fällen, in denen Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, übernimmt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die bei Ihnen anfallenden Anwaltsgebühren. Sie bleiben in diesen Fällen also auf keinen Kosten sitzen.

Wie wichtig es ist, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu betrauen, zeigt die zunehmend zu Tage tretende Praxis mancher Versicherungen, berechtigte Rechtspositionen nur sehr zögerlich und erst auf mehrfache Anforderung hin zu erstatten. Ohne anwaltliche Hilfe stehen Sie hier auf verlorenem Posten!

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall schnell und unkompliziert! Wir benötigen vorläufig nichts weiter als eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht sowie unseren von Ihnen ausgefüllten Aufnahmebogen für Verkehrsunfallsachen, zusammen mit den Ihnen bereits vorliegenden Schadensbelegen sowie sonstigen relevanten Unterlagen. Den Rest erledigen wir für Sie. Sollten im Laufe des Verfahrens Rückfragen auftreten, können diese problemlos telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

 
Des Weiteren sind wir in folgenden Bereichen des Verkehrszivilrechts für Sie tätig:
  • Kauf und Verkauf von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen.
  • Leasingverträge.
  • Reparatur von Kraftfahrzeugen.



 
Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst das Verkehrszivilrecht (insbesondere Verkehrsunfälle, KFZ-Kaufverträge), das Verkehrsstrafrecht, verkehrsrechtliche Bußgeldsachen, das Verkehrsversicherungsrecht (insbesondere Kasko- und Haftpflichtversicherung) sowie das verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisrecht.
 
2. Verkehrsstrafrecht
 
Das Verkehrsstrafrecht umfasst die Verteidigung gegen den Vorwurf einer im oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat, insbesondere:
 
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr
Wie immer im Strafrecht gilt auch hier: Desto früher Sie sich anwaltlichen Beistandes bedienen, umso besser. Dies gilt umso mehr, als die Verfolgung verkehrsrechtlicher Delikte leicht jedermann, insbesondere den zuvor „unbescholtenen Bürger“ treffen kann, der im Regelfall noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und gerade deshalb auf anwaltlichen Beistand besonders angewiesen ist.

Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren sowie, falls notwendig, im Verfahren vor dem Strafgericht. Oberstes Ziel unseres Handels ist es dabei, die für den Mandanten günstigste und am wenigsten belastende Lösung zu erreichen, insbesondere nach Möglichkeit eine für den Betroffenen oft als erniedrigend empfundene öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Sollte Ihnen im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, beraten wir Sie über die Möglichkeiten, wie Sie möglichst schnell wieder in den Besitz Ihres Führerscheins gelangen, z.B. mittels besonderer Aufbauseminare für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer.

 
3. Verkehrsrechtliche Bußgeldsachen
 
Verkehrsrechtliche Bußgeldsachen umfassen in der Mehrzahl meist alltägliche Vergehen wie z.B.
 
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Parkverstöße.
Von besonderer Bedeutung ist es hierbei, für den Betroffenen einschneidende Maßnahmen wie Fahrverbote und die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (sog. Verkehrssünderkartei) nach Möglichkeit zu vermeiden. Gerade für Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann eine solche Maßnahme existenzvernichtend wirken – schließlich wird ab einer Eintragung von 18 Punkten im Verkehrszentralregister zwingend die Fahrerlaubnis entzogen, und dies für mindestens 6 Monate! Wenn Sie sich frühzeitig anwaltlichen Beistandes bedienen, kommt es möglicherweise gar nicht erst so weit.

 
4. Verkehrsversicherungsrecht
 
Das Verkehrsversicherungsrecht umfasst insbesondere Fragen der Haftpflichtversicherung sowie der Teil- oder Vollkaskoversicherung, z.B.
 
  • Brandschäden
  • Sturmschäden
  • Hagelschäden
  • Blitzschlag
  • Glasschäden
  • KFZ-Diebstahl
Oftmals verweigern die Versicherer unter Bezugnahme auf die Versicherungsbedingungen ihre Eintrittspflicht – und oftmals zu Unrecht! Ohne fundierten anwaltlichen Rat laufen Sie hier Gefahr, die Ihnen zustehenden Ansprüche nicht durchsetzen zu können.

 
5. Verwaltungsrechtliches Fahrerlaubnisrecht
 
Im Bereich des verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisrechts geht es schließlich um Streitigkeiten mit Behörden (im Verwaltungsverfahren oder im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten) im Zusammenhang mit Führerscheinen, insbesondere:
 
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Entzug einer Fahrerlaubnis
  • Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug
  • EU-Führerschein
  • Fahreignungsüberprüfung
  • Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens
  • Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU)
  • Maßnahmen zur Punktereduzierung
Da auch Behörden häufig Fehler machen, es sich beim Fahrerlaubnisrecht aber um eine der schwierigsten Materien des Verwaltungsrechts handelt, sollten Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen in die Hände eines auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalts geben.

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Andreas Zeilinger


Ich bin gerne für Sie da! Tel 0941 280793-0 KONTAKT